Das 'Eisenbahn-Bundesamt
' (EBA) ist die selbständige deutsche Bundesoberbehörde für die Regelung des Eisenbahn-Wesens. Das EBA unterliegt der Aufsicht und den Weisungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Das EBA wird von seinem Präsidenten, Herrn Dipl.-Ing. Armin Keppel, geleitet.
Das EBA ist Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für inländische mehrheitlich im Besitz des Bundes befindliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen und für deutsche und in Deutschland operierende ausländische Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Nichtöffentlich betriebene Bahnen unterliegen der Aufsicht der Bundesländer. Diese haben jedoch die Möglichkeit, die Aufsicht an das EBA zu übertragen (§ 5 Abs. 2 AEG). Bisher haben 13 Bundesländer die Aufsicht an das EBA übertragen. Das EBA wird in diesen Fällen auf Weisung und Rechnung der Länder tätig.
Das EBA ist einstufig organisiert. In der Zentrale in der Bundesstadt Bonn bearbeiten über 300 Mitarbeiter Grundsatzfragen, weitere 1000 Personen erledigen in zwölf Außenstellen an 15 Standorten das operative Geschäft vor Ort.
Darüber hinaus ist dem EBA die Kompetenz zur Genehmigung und Überwachung von Magnetschwebebahnen übertragen (Allgemeines Magnetschwebebahngesetz – AMbG).
Seit dem 1. Januar 2006 ist die Bundesnetzagentur für die Überwachung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur zuständig. Detaillierte Vorschriften enthält die Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung – EIBV).
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Weblinks
- [http://www.eba.bund.de Die offizielle Seite des EBA]
- [http://bundesrecht.juris.de/aeg_1994/ Allgemeines Eisenbahngesetz]
- [http://www.wedebruch.de/gesetze/grundlagen/aeg1.htm Infos zum Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)]